Kostenübernahme unter 18 Jahren
Bei gesetzlich versicherten Patienten, die das 18. Lebensjahr bislang nicht vollendet haben, wird der Bedarf einer Zahnspange nach dem "KIG-Schema" bemessen. Je nach Bedarf kann es sein, dass die Kosten übernommen werden. Hierfür machen wir zunächst eine erste Einschätzung in Kommunikation mit der Krankenkasse.
Kostenübernahme bei volljährigen Patienten
Bei volljährigen Patienten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die kompletten Kosten für eine Behandlung nur bei besonders starken Fehlstellungen, die zusätzlich einen kieferchirurgischen Eingriff erfordern.